Für eine Feuerbestattung wird der Leichnam in ein Krematorium überführt. Dort wird der Verstorbene in einem Sarg eingeäschert. Die Kremation ist die Voraussetzung für verschiedene Formen der Feuerbestattung, wobei die Asche des Verstorbenen stets in einer Urne beigesetzt wird. Zu den unterschiedlichen Möglichkeiten der Urnenbeisetzung in Deutschland gehören beispielsweise die Seebestattung und die naturnahe Baumbestattung. Auch bei anonymen Bestattungen handelt es sich in der Regel um Feuerbestattungen. In anderen Ländern sind zudem die Luftbestattung und die Diamantbestattung zulässig.
Bei ca. 80 % der über eine Million verstorbenen Menschen in einem Jahr in Deutschland wird inzwischen die Feuerbestattung gewählt. Die Urne bietet verschiedene Beisetzungsformen.
Bevor die Einäscherung des Leichnams vorgenommen werden kann, müssen einige Dinge beachtet werden. Zunächst muss bestätigt sein, dass es der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen war, auf diese Weise bestattet zu werden. Im Idealfall liegt hierüber eine zu Lebzeiten schriftlich verfasste Kremationsverfügung vor. Liegt keine derartige Erklärung vor, müssen die Hinterbliebenen glaubhaft machen, dass die Einäscherung der ausdrückliche Wille des Verstorbenen war.
Als nächster Schritt wird im Krematorium eine zweite Leichenschau vorgenommen. Diese ist in Deutschland zwingend erforderlich. Sie dient erstens der zweifelsfreien Identifizierung des Verstorbenen und soll zweitens die Todesursache noch einmal bestätigen. Bei einer Erdbestattung im Sarg kann der Leichnam in Ausnahmefällen exhumiert und erneut untersucht werden – nach einer Kremation ist das nicht möglich.
In Deutschland müssen Verstorbene, die im Rahmen einer Feuerbestattung beigesetzt werden sollen, in einem Kremationssarg eingeäschert werden. Danach kann die eigentliche Beisetzung der Asche in einer Urne stattfinden.
Damit die Asche, die nach der Kremierung des Leichnams übrig bleibt, eindeutig zugeordnet werden kann, wird dem Sarg ein gekennzeichneter Schamottstein beigelegt. Dieser wird auch Ofenmarke genannt. Der Stein hält der Hitze während der Verbrennung stand und ist somit später in der Asche zu finden. Der gekennzeichnete Schamottstein wird nach der Kremierung in eine Aschekapsel gelegt, die danach in einer Urne beigesetzt wird. Das gewährleistet zu jedem Zeitpunkt die eindeutige Zuordnung der Asche von Verstorbenen – im Bedarfsfall auch bei einer anonymen Bestattung.
In der Regel werden Herzschrittmacher und andere medizinische technische Hilfsmittel vor der Kremation aus dem Körper entfernt, um eine Gefährdung des Einäscherungsprozesses auszuschließen.
"In Deutschland besteht nicht nur bei einer Erd-, sondern auch bei einer Feuerbestattung eine Beisetzungspflicht."
Für viele Trauernde sind Gräber auf Friedhöfen wichtige Orte der Trauer, zu denen sie zurückkehren können, um sich an den Verstorbenen zu erinnern. In Deutschland besteht nicht nur bei einer Erd-, sondern auch bei einer Feuerbestattung eine Beisetzungspflicht,
Dies hat gewichtige trauerpsychologische und kulturelle Gründe und sollte nicht als Reglementierung und Einschränkung der persönlichen Freiheit interpretiert werden.
Die Asche eines Verstorbenen wird nach der Kremation in eine Aschekapsel gefüllt und versiegelt. Anschließend wird die Aschekapseln in eine Urne gelegt, die zuvor beim Bestatter ausgesucht werden kann. Die Beschaffenheit dieses Behältnisses fällt je nach Beisetzungsart unterschiedlich aus. Eine Urne, die dem Meer übergeben wird, muss sich beispielsweise im Wasser auflösen können und biologisch abbaubar sein. Eine Urne, die in einem Kolumbarium aufbewahrt werden soll, kann hingegen aus einem beständigen Material wie Stein oder Marmor bestehen. Bei der Wahl der richtigen Urne steht Ihnen Ihr Bestatter gerne beratend zur Seite.
Die Trauerfeier kann vor oder nach der Einäscherung ausgerichtet werden. Oft ist es aus trauerpsychologischen Gründen empfehlenswert, die Trauerfeier vor der Einäscherung auszurichten. Dabei kann der Sarg in einer Trauerhalle aufgebahrt werden, damit Angehörige und die Trauergemeinde gemeinsam vom Verstorbenen Abschied nehmen können. Erst nach der Abschiednahme wird der Verstorbene im Sarg zum Krematorium überführt.
Manche Krematorien verfügen über spezielle Abschiedsräume. In diesen Räumen besteht die Möglichkeit, die Trauerfeier vor der Einäscherung des Verstorbenen auszurichten. So können sich Angehörige, Freunde und Bekannte am aufgebahrten Sarg vom Verstorbenen verabschieden. Erst danach erfolgt die Kremation. Die spätere Beisetzung der Urne muss vorab geregelt werden. Es ist durchaus üblich, dass die Beisetzung der Urne im engsten Familienkreis stattfindet und lediglich von einem Trauerredner oder einem Geistlichen begleitet wird. Das gibt den engsten Angehörigen die Möglichkeit, ohne Trauergäste in Ruhe vom Verstorbenen Abschied zu nehmen.
Die Trauerfeier kann auch nach der Einäscherung und somit direkt vor der Beisetzung stattfinden. In diesem Fall steht kein Sarg, sondern die Urne des Verstorbenen während der Trauerfeier in der Trauerhalle. Am Ende der Trauerfeier wird die Urne zum Grab getragen. Dort angekommen, wird die Urne mithilfe von Bändern oder einer Urnenzange ins Grab abgesenkt.